An dieser Stelle können veröffentlicht werden:
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Der bisher im jährlichen Wechsel ausgeschriebene Preis für systemisch forschende Nachwuchswissenschaftler_innen wird zukünftig als gemeinsamer Forschungspreis von SG und DGSF ausgeschrieben. Es können Masterarbeiten, Dissertationen, Habilitationen oder Forschungsarbeiten eingereicht werden.
Der Preis ist mit 3.000,- dotiert.
Weiter Infos auf der Website der Systemischen Gesellschaft
Gemeinsame Presseerklärung der SG und der DGSF:
In seiner heutigen Sitzung (22.11.2018) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie für Erwachsene bestätigt. Damit hat er den Grundstein dafür gelegt, dass Systemische Psychotherapie künftig als Versicherungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden kann. Mit seinem Beschluss beauftragt das G-BA-Plenum den Unterausschuss Psychotherapie des G-BA, mit den Beratungen zur Erweiterung der Psychotherapie-Richtlinie um die Systemische Therapie zu beginnen.
„Die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den G-BA ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten in Deutschland. Das Angebot einer kassenfinanzierten Systemischen Therapie bringt eine wichtige Verbesserung des psychotherapeutischen Behandlungsangebotes“, betont Dr. Björn Enno Hermans, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).
Die heutige Entscheidung wurde mit den Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der drei unparteiischen Mitglieder ermöglicht, nach einem klaren Plädoyer des G-BA-Vorsitzenden Professor Josef Hecken für die Anerkennung Systemischer Therapie. Auch die nicht stimmberechtigte Patientenvertretung unterstützte den Beschluss. Der G-BA stellt mit diesem Votum den Nutzen Systemischer Therapie in fünf Anwendungsgebieten der Psychotherapie fest, darunter die am häufigsten auftretenden Erkrankungen Angst- und Zwangsstörungen und affektive Störungen (Depression). Für eine Zulassung muss der Nutzen zwingend für diese beiden Indikationen belegt sein. Basis für die heutige Entscheidung ist die Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das im Auftrag des G-BA den Nutzen in sieben Störungsbereichen festgestellt hatte. Den Antrag auf die Nutzenbewertung hatte 2013 das damalige unparteiische Mitglied Dr. Harald Deisler gestellt. Die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie ist bereits vor zehn Jahren erfolgt.
Psychische Erkrankungen sind längst zu Volkskrankheiten geworden.
„Wir begrüßen es, dass erstmals nach 31 Jahren wieder ein hoch wirksames Psychotherapieverfahren vor der Aufnahme in den Leistungskatalog der Krankenkassen steht“, erklärt Dr. Ulrike Borst, Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG).
Bis es soweit ist, müssen sich die Patientinnen und Patienten noch etwas gedulden, da im nächsten Schritt die konkrete Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie vorgenommen werden muss. Neben den beiden psychoanalytisch begründeten Verfahren und der Verhaltenstherapie wäre Systemische Therapie dann das vierte Richtlinienverfahren zur Behandlung psychischer Störungen.
Bis März 2019 soll laut einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag das Bewertungsverfahren zur Systemischen Therapie abgeschlossen sein. „Wir freuen uns“, so Sebastian Baumann, Vorstandsbeauftragter Psychotherapie der SG, „dass der G-BA für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland gesorgt hat und auf der Grundlage des heutigen Beschlusses Systemische Therapie nun bald allen Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen kann.“ Professor Josef Hecken machte von seinem Steuerungsrecht als Vorsitzender Gebrauch und mahnte eine sehr zügige Umsetzung des heutigen Beschlusses an.
verantwortlich:
Sebastian Baumann, SG Brandenburgische Str. 22 10707 Berlin Fon 030 53 69 85 04 | Fax 030 53 69 85 05 E-Mail: sbaumann@systemische-gesellschaft.de www.systemische-gesellschaft.de
Bernhard Schorn, DGSF Jakordenstraße 23 50668 Köln Fon 0221 0221-16 88 60-11 | Fax: 0221-16 88 60-20
E-Mail: schorn@dgsf.org www.dgsf.org
Der Zweckverband Erziehungsberatungsstelle
der Städte Langenfeld im Rheinland und Monheim am Rhein
sucht für die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche zum
01.04.2024
einen/eine Sozialarbeiter:in oder
einen/eine Sozialpädagogen:in (m/w/d)
(Diplom / Master of Arts)
in Teilzeit (34 Wochenstunden unbefristet)
bewertet nach Entgeltgruppe S12 TVöD
Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Städte Langenfeld Rheinland und Monheim am Rhein leistet für beide Städte die Arbeit der Familienberatung mit den ergänzenden Arbeitsfeldern Erziehungsberatung, Schulpsychologie, Begleitung von Kindertageseinrichtungen, Trennungs- und Scheidungsberatung, Beratung von Jugendlichen sowie Beratung bei sexueller Gewalt.
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Beratung zu Erziehungs- und Familienfragen (Fallführung)
- Beratung und therapeutische Angebote für Erziehende, Jugendliche und Kinder im Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppensetting, auch in Co-Beratung
- Trennungs- und Scheidungsberatung, Mediation
- Beratungen nach § 8a SGB VIII
- Erarbeitung und Durchführung von Gruppenangeboten für spezielle Zielgruppen
- Ansprechpartner:in für Familienzentren, Angebot von Sprechstunden, Supervisionen von Erzieher:innen, Durchführung von Elternabenden und Fortbildungsangebote für Erzieher:innen
- Durchführung von präventiven Angeboten in Familienzentren und Schulen
- Zusammenarbeit mit den kooperierenden Diensten in der Jugendhilfe, Netzwerkarbeit
- Beteiligung an der Organisation und Verwaltung der Facharbeit
Folgende Anforderungen setzt die Arbeit voraus:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium in Sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik
- Zusatzqualifikation vorzugsweise in systemischer Beratung / Therapie oder Mediation
- Eigenverantwortung, hohe kommunikative Kompetenz und Fähigkeit zur Teamarbeit mit ausgeprägter Bereitschaft zum kooperativen Arbeiten, Leistungsbereitschaft und Organisationsfähigkeit
- eine mindestens zweijähre Berufserfahrung in der Arbeit mit Familien in besonderen Lebenslagen (z.B. Gewalterfahrungen, Trennung/ Scheidung, Migrationsgeschichte, Inklusionsfragen)
- Gute Kenntnisse mit MS-Office, Computernetzwerken und Bereitschaft zur Arbeit mit fachspezifischen Verwaltungsprogrammen
- Führerschein der Klasse B bzw. Klasse 3 und die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Aufwandsentschädigung für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen
- wünschenswerterweise eine Qualifizierung zur Fachkraft zum Kinderschutz nach §8a SGB VIII
Wir bieten Ihnen:
- Ein engagiertes und kompetentes multiprofessionelles Team
- Eine attraktive Vergütung nach TVÖD plus einer zusätzlichen Altersvorsorge
- Möglichkeiten zur Teilnahme an Fortbildungen, themenbezogenen Arbeitskreisen und externer Supervision
Der Zweckverband Erziehungsberatungsstelle fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Kosten, die den Bewerberinnen und Bewerbern im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung entstehen (Fahrtkosten o.ä.), können nicht erstattet werden.
Zum Stelleninhalt und zur Aufgabenwahrnehmung gibt Ihnen die Leiterin der Beratungsstelle, Frau Blass (Tel.: 02173 – 5 58 58), detailliert Auskunft.
Bitte reichen Sie zunächst nur Kopien Ihrer Bewerbungsunterlagen ein, da die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden. Eine Rücksendung kann nur durch Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlags erfolgen. Gerne könne Sie sich per Mail bewerben.
Ihre Bewerbung bitte ich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen schriftlich oder per Mail bis zum 12.02.2024 an nachfolgende Adresse zu richten:
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Mo.Ki Zentrum / Frau Blass
Heine Straße 6
40789 Monheim am Rhein
verwaltung@erziehungsberatung-langenfeld.de
PFiV - Köln gGmbH
Pädagogische Facherziehungsstellen im Verbund
Gesellschaft für pädagogische Betreuung und Beratung
von Kindern, Jugendlichen und Familien
sucht
Pädagogische Leitung
Als freier Träger der Jugendhilfe bieten wir im Rahmen unseres pädagogischen Angebots der Facherziehungsstellen nach §33.2 SGB VIII eine bestmögliche, individuelle und entlastende Begleitung, Beratung sowie Unterstützung der engagierten undqualifizierten Fachfamilien in der Umgebung von Köln, Berg., Oberberg. und Rhein-Sieg-Kreis.
Zur Leitung unseres pädagogischen Angebots suchen wir zum 01.10.2024 (bis spätestens zum 01.01.2025) eine qualifizierte Nachfolgerin bzw. einen qualifizierten Nachfolger in Festanstellung mit vorerst 32 Wochenstunden.
Unsere gemeinsamen Ziele sind:
- Die Kinder sind bestmöglich altersentsprechend in ihrer Entwicklung begleitet und gefördert!
- Die Kinder sind begleitet hin zu eigenständigen gesellschaftlich integrierten Persönlichkeiten, mit Respekt gegenüber Mitmenschen, Lebewesen und Umwelt!
- Wir agieren stets abgestimmt auf Grundlage unserer gemeinsam formulierten Leitsätze im Sinne des Kindesschutzes
-
Das Tätigkeitsfeld der pädagogischen Leitung der PFiV - Köln gGmbH umfasst entsprechend:
- Qualität und fachliche Durchführung unserer pädagogischen Angebote sicherstellen
- Überprüfung der Umsetzung von kindesschutzrelevanten Vereinbarungen und pädagogisch-strukturellen Vorgaben
- Vernetzung im Sinne der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Leistungen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung -
Wir bieten Ihnen:
- eine abwechslungsreiche Tätigkeit in der Zusammenarbeit mit kompetentem, engagiertem Fachpersonal
- ein aufgeschlossenes und motiviertes Team
- eine offene und annehmende Trägerstruktur
- flexible Einsatzzeiten
- ein Netzwerk
- fachliche Unterstützung und Anbindung
- Weiterentwicklung und Perspektiven
- ein hohes, leistungsgerechtes Gehalt in Anlehnung an den TVöD-SuE
- Sonderzahlungen
- Individuelle Zusatzleistungen
-
Dazu bringen Sie mit:
- eine pädagogische Fach-/ Hochschulausbildung oder vergleichbare akademische Qualifikation
- Erfahrung im Pflegekinderwesen und/ oder in der Jugendhilfe in diversen Leistungsbereichen
- Erfahrung in der Beratung und Anleitung von Fachkräften und im Umgang mit Herkunftssystemen
- Fachwissen zu relevanten Themen (Trauma, FASD, Biographiearbeit)
- Kenntnisse zu rechtlichen Grundlagen nach dem SGB VIII
- Moderationstechniken
- Organisationstalent
- Reflexionsfähigkeit und Bereitschaft zur fachlichen Weiterentwicklung
- einen klaren und wertschätzenden Kommunikationsstil sowie vermittelnde und ressourcenorientierte Arbeitsweise
- Humor und Empathie, souveränes, sicheres Auftreten, Offenheit, Toleranz, Teamfähigkeit und eine klare Haltung!
-
Bei Fragen und Interesse wenden Sie sich bitte per Mail an bathen@pfiv.koeln und voelkel@pfiv.koeln.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht und Ideen zu gemeinsamen Perspektiven! Senden Sie uns gerne ein erstes Motivationsschreiben und
einen Lebenslauf bis zum 31.03.2024! Wir freuen uns über Ihr Interesse!
PFiV gGmbH
Dellbrücker Hauptstrasse 35
51069 Köln (Dellbrück)
Telefon 0221 97 65 76 - 0
Fax 0221 97 65 76 - 20
E-Mail: geschaeftsstelle@pfiv.koeln